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Wer erhält Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung?
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Seit Mitte 1995 ist die gesetzliche Pflegeversicherung als 5. Säule unserer Sozialversicherung in Kraft. Danach erhält auf Antrag jeder Pflegebedürftige Leistungen aus dieser Versicherung.
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Wer ist Anspruchberechtigt?
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Anspruchsberechtigt ist jeder Versicherte einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung der Pflegebedürftig ist.
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Wer ist Pflegebedürftig?
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Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn "wegen körperlicher, geistiger und seelischer Krankheit dauerhaft Hilfen zum täglichen Leben erforderlich sind".
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Wann werden Leistungen gewährt?
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Leistungen werden auf Antrag – nach Einstufung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen – je nach Pflegestufe gewährt.
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Welchen Leistungsumfang haben die Pflegestufen?
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Pflegestufe 1 Geldleistung EUR 225,00 Sachleistung EUR 440,00
Pflegestufe 2 Geldleistung EUR 430,00 Sachleistung EUR 1040,00
Pflegestufe 3 Geldleistung EUR 685,00 Sachleistung EUR 1510,00
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Welche Leistungen übernimmt die Pflegeversicherung?
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Versicherungsleistungen sind:
- Hilfen bei der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität und der hauswirtschaftlichen Versorgung.
- Pflegehilfsmittel (Betten, Rollstühle, Toilettenstühle etc.) werden kostenlos zur Verfügung gestellt.
- Bei Verhinderung der Pflegeperson werden die Kosten für eine Ersatzkraft oder die Unterbringung in einer Kurzeitpflege-Einrichtung übernommen.
- Wohnungsumfeldverbesserungs-Maßnahmen werden bis zu 2.557,00 EUR je Antragsfall bezuschusst.
- Pflegekurse für pflegende Angehörige werden kostenlos von den Pflegekassen und Vertragspartnern angeboten.
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Wer führt die Pflege durch?
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Leistungserbringer sind von den Pflege- und Krankenkassen zugelassene kirchliche, caritative und private Pflegedienste/Sozialstationen.
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